Ein 29-Jähriger wurde wegen eines brutalen Angriffs in Wien zu 19 Jahren Haft verurteilt. Im Juli 2024 hatte er in Rudolfsheim-Fünfhaus einen Wohnungslosen und eine Frau mit einem Hammer schwer verletzt. Neben zweifachem Mordversuch wurde er auch wegen schweren Raubes schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ankündigte, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.
Schwerste Verletzungen bei beiden Opfern
Der Angriff ereignete sich in der Nacht zum 16. Juli 2024 in der Meiselstraße im 15. Bezirk. Ohne ersichtlichen Grund attackierte der Mann die beiden Opfer, schlug sie bewusstlos und fügte ihnen schwerste Verletzungen zu. Der 51-jährige Wohnungslosen erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, Mittelgesichtsfrakturen und zahlreiche Platzwunden. Die 43-jährige Frau trug offene Schädelverletzungen, Hirnblutungen sowie weitere Knochenbrüche und Schnittwunden davon. Sie ist seitdem arbeitsunfähig, benötigt Hilfe im Alltag und leidet an starker Angst. In ihrer Aussage berichtete sie, dass sie sich in Menschenmengen unsicher und verletzlich fühle.
Motiv bleibt unklar
Warum der Mann die Opfer angriff, bleibt ungeklärt. Passanten filmten den Vorfall mit ihren Smartphones, die Videos wurden im Prozess gezeigt. Der Angeklagte näherte sich den auf einer Bank sitzenden Opfern, trat auf den Mann zu und schlug beiden mit dem Hammer auf Kopf und Gesicht. Selbst als der Mann bewusstlos war, zog der Täter ihn hoch und schlug erneut zu. Anschließend raubte er ihre Taschen. Seine Verteidigerin erklärte, ihr Mandant sei schwerer Alkoholiker und Drogenkonsument, traumatisiert durch den Tod seines Bruders. Laut ihrer Aussage habe er jedoch nicht mit Tötungsabsicht gehandelt. Der Angeklagte rechtfertigte seine Taten als Affekthandlung, ausgelöst durch angebliche Drohungen und Provokationen der Opfer.