Polizisten laut Justiz nicht strafrechtlich verantwortlich
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Verfahren gegen zwei Polizisten, die im Zusammenhang mit dem Tod von Christian Pilnacek standen, eingestellt. Der Verdacht betraf mögliche Pflichtverletzungen bei der Sicherstellung und Übergabe von Pilnaceks persönlichen Gegenständen an seine Ehefrau.
Nach eingehender Analyse aller Umstände sah die WKStA keinen Anlass für weitere strafrechtliche Schritte. Der Abschlussbericht ging an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft, die zwar eine andere Sichtweise auf die rechtliche Bewertung hatte, jedoch ebenfalls keine Straftat erkannte. Die WKStA folgte der Vorgabe, da sie weisungsgebunden ist.
Hintergrund war eine Anzeige von Kommissionsleiter Kreutner
Den Ermittlungen voraus ging eine Anzeige von Martin Kreutner, der eine Untersuchung zu politischem Einfluss in Pilnaceks Amtszeit leitete. In der Anzeige ging es um das Verhalten der Polizei nach dem Leichenfund – nicht um den Todeshergang selbst.
Zunächst wurde der Fall von der Staatsanwaltschaft Krems behandelt, später aber an die WKStA weitergegeben. Dort wurde das Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt.
Kritik an Ermittlungsergebnissen bleibt bestehen
Pilnaceks Leiche wurde am 20. Oktober 2023 in seinem Wohnhaus bei Krems entdeckt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führte das Landeskriminalamt Niederösterreich. Die Staatsanwaltschaft Krems schloss Fremdverschulden aus – gestützt durch ein Gutachten.
Der ehemalige Politiker Peter Pilz äußerte Zweifel und beauftragte zwei Fachgutachten, die auf Widersprüche im offiziellen Obduktionsbericht hinweisen. Als Reaktion darauf forderte die Oberstaatsanwaltschaft Wien eine neuerliche Prüfung, ob die Ermittlungen zum Tod Pilnaceks wieder aufgenommen werden sollen.