Ein früherer BVT-Mitarbeiter erhielt am Mittwoch in St. Pölten zwei Monate bedingte Haft wegen Bestechlichkeit.
Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch frei.
Die Richterin bewertete sechs Projekte als rechtswidrig, bei denen der 66-Jährige selbst Geldannahme eingeräumt hatte.
Er führte Firmenbuchabfragen durch und fertigte Organigramme an – jeweils gegen Barzahlung.
Die Gesamtsumme von 7.900 Euro für diese Aufträge erklärte das Gericht für verfallen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Ex-Beamte beteuerte, alle Recherchen in seiner Freizeit durchgeführt zu haben.
Er wies jede Schuld zurück.
Ermittlungen decken Kontakte zu Ex-Stasi-Agentin auf
Die Ermittlungen ergaben eine langjährige Bekanntschaft zwischen dem Angeklagten und der 78-jährigen Privatdetektivin Christina W.
Sie arbeitete zuvor laut Staatsanwaltschaft für die DDR-Staatssicherheit und später für Unternehmen wie Petrom oder Novomatic.
Ab 2004 übernahm sie wirtschaftliche Recherchen im Auftrag von Konzernen.
Der Ex-BVT-Mitarbeiter unterstützte sie mehrfach mit internen Abfragen und Analyseunterlagen.
Christina W. räumte ein, ihn gedrängt und überredet zu haben.
„Er wollte das nie“, sagte sie in einer Videoschaltung aus Deutschland.
Sie entschuldigte sich vor Gericht für ihr Verhalten.
Geldfluss bleibt umstritten – Zeugin widerspricht Anklage
Christina W. gab an, dem Mann maximal 12.000 Euro in bar übergeben zu haben.
Sie beschrieb die Zahlungen als Aufwandsentschädigung in Form von Briefumschlägen.
Die in der Anklage genannte Summe von 90.000 Euro wies sie deutlich zurück.
„Diese Zahl ist völlig übertrieben“, sagte die Zeugin.
Laut Anklage fanden die Zahlungen zwischen 2010 und 2016 in mehreren Fällen statt.
Das Verfahren gegen Christina W. wurde wegen ihres Gesundheitszustands ausgesetzt.
Mildernd wirkten im Urteil die lange Dauer des Verfahrens und die bisherige Unbescholtenheit des Mannes.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nahmen zum Urteil keine Stellung.