Verfahren vorzeitig abgeschlossen
Der langwierige Rechtsstreit gegen Meta wegen Datenschutzverstößen wurde vor einem US-Gericht nach nur einem Tag überraschend beendet. Wie ein Anwalt der Kläger am Donnerstag mitteilte, einigten sich Meta-CEO Mark Zuckerberg und die Klägerseite auf einen außergerichtlichen Vergleich. Zu den Klägern gehört unter anderem ein kalifornischer Pensionsfonds, der ursprünglich Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert hatte.
Prozess ausgesetzt – wichtige Zeugenaussagen entfallen
Die Richterin Kathaleen McCormick begrüßte die Einigung und setzte den Prozess aus. Damit müssen weder Zuckerberg noch die frühere operative Leiterin Sheryl Sandberg oder weitere Führungskräfte öffentlich unter Eid aussagen. Für den zweiten Tag war die Aussage des Investors Marc Andreessen geplant.
Kritik an fehlender Transparenz
Jason Kint, Leiter des Verbands Digital Content Next, äußerte sich kritisch zur schnellen Beendigung des Verfahrens. Er sah darin eine verpasste Gelegenheit, Metas Umgang mit Nutzerdaten und die Praktiken des sogenannten „Überwachungskapitalismus“ öffentlich zu hinterfragen.
Hintergrund: Cambridge-Analytica-Affäre
Die Klage basiert auf dem Vorwurf, Meta habe Nutzerdaten unrechtmäßig an Dritte weitergegeben. Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Skandal von 2018, bei dem Cambridge Analytica Facebook-Daten im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 verwendete.
Verstoß gegen FTC-Datenschutzvereinbarung
Den Angaben zufolge sollen Zuckerberg und ehemalige Meta-Manager wiederholt gegen eine 2012 mit der US-Kartellbehörde FTC getroffene Datenschutzvereinbarung verstoßen haben. Die Kläger forderten Schadenersatz und bezogen sich auch auf eine bereits verhängte Geldstrafe von fünf Milliarden Dollar durch die FTC. Beim Prozessauftakt verteidigte ein früherer Meta-Manager die Vereinbarung als notwendig, um das Unternehmenswachstum nicht zu beeinträchtigen.