Strafmaßnahmen gegen Karim Khan treten in Kraft
US-Sanktionen gegen Karim Khan: Die US-Regierung hat Sanktionen gegen Karim Khan, den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), in Kraft gesetzt. Diese beinhalten das Einfrieren von Vermögenswerten in den USA sowie ein Einreiseverbot. Khan ist die erste Person, die von diesen Maßnahmen betroffen ist, die auf Anordnung von Ex-Präsident Donald Trump erlassen wurden.
Grund für die Sanktionen
Trump wirft dem Gericht Machtmissbrauch vor. Auslöser war ein Haftbefehl gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazakrieg. In einer offiziellen Verfügung wurde Khan namentlich als Ziel der Sanktionen genannt.
Internationale Gemeinschaft verurteilt das Vorgehen
Die Sanktionen stoßen weltweit auf Ablehnung. 79 Länder, darunter auch Österreich, kritisierten den US-Schritt scharf. In einer Erklärung der UNO in New York warnten sie, dass diese Maßnahmen Straflosigkeit für schwerste Verbrechen fördern und das Völkerrecht schwächen könnten.
Unterstützung für die Arbeit des IStGH
Die kritisierten Staaten bekräftigten ihre Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof. Sie äußerten Besorgnis über jegliche Versuche, dessen Unabhängigkeit zu untergraben, und betonten die Notwendigkeit eines starken internationalen Rechtssystems.
Einfluss auf die transatlantischen Beziehungen
Die US-Sanktionen gegen Khan könnten Spannungen in den transatlantischen Beziehungen verschärfen. Europäische Verbündete, die den Internationalen Strafgerichtshof unterstützen, betrachten die Maßnahmen als Angriff auf die internationale Rechtsordnung. Insbesondere die Europäische Union betonte die Bedeutung der Gerichtsbarkeit des IStGH für die Durchsetzung globaler Gerechtigkeit. Experten warnen, dass diese Differenzen das diplomatische Verhältnis zwischen den USA und Europa belasten und künftige Kooperationen im Bereich der internationalen Strafverfolgung erschweren könnten.
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