Zwei Anwälte zeigten Sepp Schellhorn (NEOS) bei der Staatsanwaltschaft Wien an.
Sie werfen ihm vor, nationalsozialistische Verbrechen verharmlost zu haben.
Mehrere Medien berichteten heute über die Sachverhaltsdarstellung.
Die Juristen stützen ihre Anzeige auf eine Aussage, die Schellhorn in einer Puls4-Diskussion machte.
Schellhorn schilderte dort, wie ihn mehrere Männer im Zug beschimpften.
Der Vorfall soll mit der Diskussion um seinen Dienstwagen zusammenhängen.
In der Sendung zog er einen Vergleich mit der Judenverfolgung im Dritten Reich.
Entgleisung bringt scharfe Kritik
Schellhorn sagte im TV: „Ich habe mich gefühlt wie vor 85 Jahren.“
Er beschrieb, wie er sich bedrängt fühlte und nicht wusste, wohin er gehen sollte.
Am nächsten Tag entschuldigte er sich öffentlich für die Wortwahl.
Er nannte seine Aussage „absolut unpassend“ und erklärte sie mit einer emotionalen Reaktion.
Verletzte Gefühle wollte er laut eigener Aussage nie verursachen.
„Das Leid vor 85 Jahren ist mit nichts zu vergleichen“, sagte er in seiner Entschuldigung.
Verstoß gegen Verbotsgesetz möglich
Die Anwälte sehen in Schellhorns Worten einen möglichen Verstoß gegen das Verbotsgesetz.
Sie betonen, auch eine Entschuldigung ändere nichts an der strafrechtlichen Relevanz.
Das Gesetz verbietet jede Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen und stellt sie unter Strafe.
Wer solche Aussagen tätigt, riskiert laut Gesetz bis zu fünf Jahre Haft.
Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, bleibt derzeit unklar.
Für Schellhorn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.