Eine Prüfung des Bundes bestätigt, dass ein Totalverbot von Windkraft verfassungswidrig und unionsrechtlich unzulässig wäre.
Rechtslage und Verpflichtungen
Das Verbot widerspricht Bundeszielen, EU-Vorgaben und dem verfassungsrechtlichen Torpedierungsverbot. Kärnten muss gemäß RED-III-Richtlinie Beschleunigungsgebiete für Windkraft ausweisen.
Landeshauptmannstellvertreter Gruber betonte die klare Rechtslage und rief dazu auf, gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten.
Überparteiliche Gespräche und Lösungsfindung
Die überparteilichen Gespräche werden am 27. Jänner fortgesetzt. Ein rechtlich fundierter Kompromissvorschlag wird dabei präsentiert.
Koordinator Albert Kreiner führt in der Zwischenzeit Gespräche mit allen Landtagsfraktionen, um Lösungsansätze auszuloten.
Gruber betonte, die Diskussion müsse von der parteipolitischen Ebene auf eine sachliche Basis gebracht werden, um eine Lösung zu finden.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit
Nach konstruktiven Gesprächen mit Organisationen wie dem Alpenverein zeigte sich Landesrat Schuschnig optimistisch, eine tragfähige Lösung zu erreichen.
„Alle Beteiligten müssen aufeinander zugehen, um das Thema gemeinsam zu lösen“, betonte Gruber abschließend.