Einigung mit der Arbeiterkammer
Der TV- und Streaminganbieter Canal+ (ehemals HD Austria) hat sich nach rechtlicher Intervention der Arbeiterkammer (AK) dazu verpflichtet, die bisher verlangte Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 Euro zurückzuerstatten. Hintergrund ist eine von der AK beanstandete Vertragsklausel, die sich nach Prüfung als rechtswidrig erwies. Canal+ verzichtete auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und akzeptierte die Rückzahlungspflicht gegenüber den betroffenen Kunden.
So erhalten Kunden ihr Geld zurück
Kundinnen und Kunden, die ein Abonnement abgeschlossen und die Aktivierungsgebühr entrichtet haben, aber bisher keine Rückzahlung erhalten haben, sollen von Canal+ automatisch ein Informationsschreiben mit Hinweisen zur Rückforderung erhalten. Bleibt ein solches Schreiben aus, können Betroffene die Rückzahlung aktiv auf der Website von Canal+ beantragen. Alternativ steht ein Musterbrief der Arbeiterkammer zur Verfügung, mit dem ebenfalls ein Rückforderungsantrag gestellt werden kann.
Rückerstattung nur auf Antrag
Wichtig: Die Rückzahlung erfolgt nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag. Es empfiehlt sich daher, die eigenen Vertragsunterlagen zu prüfen und gegebenenfalls aktiv zu werden. Die AK unterstützt Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und rät zur zeitnahen Antragstellung.