Das deutsche Wahlsystem zur Bundestagswahl: Das deutsche Wahlsystem zur Bundestagswahl ist ein weltweit einzigartiges Modell, das als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet wird.
Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die Erststimme bestimmt Direktkandidaten, während die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Bundestag entscheidet.
Dieses System kombiniert direkte Personenwahl mit proportionaler Sitzverteilung, um eine ausgewogene Repräsentation im Parlament zu gewährleisten.
Die Erststimme entscheidet über Direktmandate
Mit der Erststimme wählen Wählerinnen und Wähler eine Person aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag.
- Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, mit jeweils rund 250.000 Einwohnern.
- Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat.
- Seit 2023 gilt die Zweitstimmendeckung: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen.
Diese Regelung wurde eingeführt, um eine Überrepräsentation einzelner Parteien zu verhindern.
Die Zweitstimme bestimmt die Mehrheitsverhältnisse
Mit der Zweitstimme entscheiden Wählerinnen und Wähler über die Landesliste einer Partei und somit über die Sitzverteilung im Bundestag.
- Die Zweitstimme allein legt fest, wie viele Sitze eine Partei erhält.
- Die bundesweite Sitzanzahl wird zuerst berechnet (Oberverteilung). Anschließend erfolgt die Zuteilung auf die Landeslisten (Unterverteilung).
- Direktmandate haben Vorrang: Wer ein Direktmandat gewinnt, zieht zuerst ein, bevor die Listenplätze vergeben werden.
Dieses System sorgt für eine gerechte Machtverteilung im Bundestag und stellt sicher, dass die Wählerstimmen proportional berücksichtigt werden.
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