Vom Hotelalltag zur tödlichen Falle
Ein 28-jähriger Rezeptionist steht im Verdacht, einen Bekannten ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Mordes an. Das Opfer: ein 59-jähriger Mann, der seit 2023 als Dauergast in einem Hotel in Wien-Döbling lebte. Dort arbeitete der Angeklagte.
Die beiden Männer freundeten sich an. Im Juli 2024 bat der Jüngere um finanzielle Hilfe. Der Ältere übergab ihm 10.000 Euro. Weitere Zahlungen folgten. Insgesamt schuldete der Rezeptionist ihm 15.000 Euro. Die Rückzahlung sollte bis Jahresende erfolgen.
Als das Opfer im November 2024 einen Schuldschein verlangte, geriet der Angeklagte in Bedrängnis. Die Schulden waren nicht mehr zu begleichen. Laut Anklage entschied er sich für einen tödlichen Ausweg.
Geplant, vorbereitet, getötet
Ende Februar 2025 mietete der Beschuldigte eine Wohnung in der Humboldtgasse. Er besorgte Abfallsäcke, Gewebeband und Kabelbinder. Am 26. Februar lockte er sein Opfer unter einem Vorwand in die Wohnung.
Dort soll er den 59-Jährigen überwältigt, geknebelt und ihm eine Schlafmaske aufgesetzt haben. Schließlich habe er ihn mit einem Kabelbinder erdrosselt. Zwei Tage ließ er die Leiche in der Wohnung zurück.
Als das Mietverhältnis endete, handelte der Täter. Er kaufte einen Hartschalenkoffer. Beim Zurückkommen traf er einen Reinigungskraft. Um eine Entdeckung zu verhindern, verstaute er die Leiche im Koffer – kopfüber, mit gebeugten Gelenken und teils bedeckt mit Müllsäcken.
Die Entdeckung bringt alles ans Licht
Der Verdächtige stellte den Koffer an Müllcontainern in der Quellenstraße ab. Ein Entrümpelungshelfer bemerkte ihn am Nachmittag. Der Reißverschluss stand leicht offen. Beim Blick hinein erkannte er einen menschlichen Fuß. Er informierte seinen Chef, der sofort die Polizei alarmierte.
Das Landeskriminalamt identifizierte den Täter rasch. Am 7. März wurde der Rezeptionist festgenommen. Er hatte mit der Bankkarte des Opfers bereits 24.000 Euro abgehoben.
Zunächst gab er an, sich mit dem Opfer getroffen zu haben, konnte sich aber an nichts Weiteres erinnern. Später behauptete er, die Leiche gefesselt vorgefunden zu haben. Zuletzt machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Der Prozessbeginn ist noch offen. Dem Angeklagten drohen zehn bis zwanzig Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe.