Rechtsstreit um Markenrechte an Mickey Mouse
Die Walt Disney Company hat Klage gegen das in Hongkong ansässige Unternehmen Red Earth eingereicht. Grund ist der Verkauf einer Schmucklinie unter dem Namen „Mickey 1928 Collection“, die laut Disney gegen Markenrechte verstößt. Die Schmuckstücke – Ringe, Ketten und Ohrringe – werden unter dem Markennamen Satéur online angeboten.
Disney wirft Täuschung der Kundschaft vor
Disney wirft Red Earth vor, Verbraucher gezielt zu täuschen und den Eindruck zu erwecken, die Produkte seien offizielles Disney-Merchandise. In der Klage heißt es, Red Earth versuche, vom Bekanntheitsgrad der ikonischen Figur zu profitieren und Mickey Mouse als eigene Marke zu etablieren. Disney fordert eine einstweilige Verfügung sowie Schadensersatz.
Mickey Mouse im Urheberrecht – aber nicht im Markenrecht
Zwar ist die ursprüngliche Version von Mickey Mouse aus dem Jahr 1928 seit 2024 gemeinfrei, Disney hält aber weiterhin Markenrechte an der Figur. Diese verhindern, dass Unternehmen Produkte vertreiben, die den Eindruck offizieller Disney-Ware erwecken.
Mickey Mouse und andere Figuren in der Public Domain
Mit dem Ablauf des Urheberrechts wurde Mickey Mouse – in der ursprünglichen Version aus „Steamboat Willie“ – zur gemeinfreien Figur. Auch andere ikonische Charaktere wie Winnie Puuh, Popeye oder Tintin sind inzwischen gemeinfrei, was kreative (und teils absurde) Neuinterpretationen wie Horrorfilme möglich machte.
Öffnung der Kulturschätze 2025
Zusätzlich wurden 2025 zahlreiche Werke gemeinfrei, darunter Romane von Hemingway, Faulkner, Steinbeck und Virginia Woolf sowie frühe Filme wie Alfred Hitchcocks Blackmail. Die Debatte über geistiges Eigentum, Markenrecht und kulturelle Freiheit bleibt aktuell – nicht nur für Disney.