Das Finanzministerium leitete dienstrechtliche Schritte gegen zwei leitende Beamte ein.
Beide nahmen 2017 an der Auswahl für die Leitung des Finanzamts Braunau teil.
Einen der Beamten setzte man bereits vorläufig außer Dienst.
Beim zweiten muss die Personalvertretung über weitere Schritte entscheiden.
Dieser Beamte gehört der ÖVP-nahen Gewerkschaft FCG an.
Der Standard veröffentlichte die Informationen in seiner Onlineausgabe.
Politischer Druck vor Entscheidung dokumentiert
ÖVP-Klubchef August Wöginger soll damals eingegriffen haben.
Er soll sich vor der Sitzung beim damaligen Kabinettschef Thomas Schmid eingesetzt haben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage gegen Wöginger.
Der Vorwurf lautet auf Amtsmissbrauch.
Wöginger soll einen parteinahen Bewerber bevorzugt haben.
Dieser erhielt letztlich auch die Position als Leiter.
Gericht bestätigt Klage der Mitbewerberin
Die frühere Vizeleiterin des Finanzamts Braunau reichte Klage ein.
Sie verlor damals das Auswahlverfahren gegen den ÖVP-nahen Bewerber.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten der Klägerin.
Es erkannte die Auswahlentscheidung als rechtswidrig an.
Die Entscheidung löste die aktuellen disziplinären Schritte aus.