Ein Unterausschuss des Landtages bereitet derzeit eine neue Sprachregelung für steirische Gesetze vor. Ab dem 1. Juli soll eine sogenannte Gender-Generalklausel beschlossen werden, die ab September gelten soll. Ziel ist es, Landesgesetze klarer und verständlicher zu formulieren. Die neue Regelung betrifft insgesamt 235 Gesetze.
Die Landesregierung möchte damit eine Maßnahme aus dem Regierungsprogramm umsetzen und gleichzeitig die Rechtssicherheit stärken. Bisher erschwerte das Gendern – auch bei Artikeln und Pronomen – die Lesbarkeit zahlreicher Texte.
Beispiel zeigt bisherige Komplexität
Die Regierung nennt ein Beispiel aus dem Steiermärkischen Datenschutzgesetz, das die frühere Sprachpraxis verdeutlicht. Dort wurde nicht nur gegendert, sondern auch zwischen männlichen und weiblichen Formen bei Titeln, Artikeln und Tätigkeiten unterschieden – etwa: „Datenschutzbeauftragte/ein Datenschutzbeauftragter bei ihrer/seiner Tätigkeit…“.
Künftig soll eine klare Klausel am Anfang jedes Gesetzestextes regeln, dass sämtliche Personenbezeichnungen für alle Geschlechter gelten. Das macht zusätzliche Doppelformen überflüssig und erleichtert das Verständnis.
Generalklausel ersetzt umständliches Gendern
Die neue Regelung wird schrittweise bei allen Gesetzesnovellen eingeführt. Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) betont: „Nur 17 Prozent der Landesgesetze enthielten bisher eine solche Generalklausel – künftig sind es alle.“ Er spricht sich gegen „unlesbares Sinnlos-Gendern“ aus und setzt auf klare, verständliche Sprache.
Manuela Khom (ÖVP), Landeshauptmann-Stellvertreterin, erklärt: „Mit der Klausel stellen wir sicher, dass sich alle Steirerinnen und Steirer angesprochen fühlen.“ Auch intergeschlechtliche Menschen sollen sich durch diese sprachliche Vereinfachung repräsentiert sehen.