Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs warf Ungarn vor, durch das LGBTQ+-Gesetz gegen EU-Recht verstoßen zu haben.
Tamara Ćapeta äußerte sich am Donnerstag in einem der bedeutendsten Menschenrechtsfälle der EU-Geschichte.
Sie erklärte, das Gesetz verletze die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Grundwerte der Union.
Zwar ist ihre Einschätzung nicht bindend, doch folgt das Gericht ihr in der Mehrzahl der Fälle.
Sollten die Richter zustimmen, müsste Ungarn das Gesetz überarbeiten oder abschaffen – auch Geldstrafen wären möglich.
EU-Staaten fordern Rücknahme des Gesetzes
Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten unterstützen die Klage und verlangen die Aufhebung des Gesetzes.
Ungarns Regierung verabschiedete die Regelung 2021 unter dem Vorwand des Kinderschutzes und der Pädophiliebekämpfung.
Kritiker sehen darin eine diskriminierende Maßnahme nach russischem Vorbild.
In Ungarn kam es nach der Einführung zu Massenprotesten gegen das Gesetz.
LGBTQ+-Inhalte aus Öffentlichkeit verdrängt
Das Gesetz untersagt die Darstellung von LGBTQ+-Beziehungen gegenüber Minderjährigen in Schule und Medien.
Buchhandlungen müssen entsprechende Bücher verpacken und versiegeln.
Fernsehsender dürfen solche Inhalte nur nachts senden.
Diese Einschränkungen reduzieren die Sichtbarkeit queerer Lebensrealitäten massiv.
EU-Kommission reagiert auf weitere Einschränkungen
Die Europäische Kommission leitete 2021 ein Verfahren gegen Ungarn wegen Verletzung von EU-Recht ein.
2024 verschärfte Budapest die Regelung durch ein Verbot öffentlicher Pride-Veranstaltungen.
Die Kommission prüft, ob diese Verbote mit EU-Vorschriften vereinbar sind.
Justizkommissar Michael McGrath betonte, die Pride in Budapest gefährde niemanden.
Er kündigte an, die Europäische Union werde entschlossen für Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit eintreten.