Berufungsgericht sieht Verletzung der Privatsphäre
Ein Mann aus Argentinien hat Google erfolgreich verklagt, nachdem er unabsichtlich nackt in seinem Vorgarten von einer Street-View-Kamera fotografiert worden war. Das Berufungsgericht sprach dem Kläger 16 Millionen Pesos (etwa 11.000 Euro) Schadenersatz zu. Google habe seine Persönlichkeitsrechte „eklatant“ verletzt, so die Begründung.
Das Bild war 2017 in Bragado, einer Kleinstadt in Argentinien, aufgenommen worden. Der Mann befand sich nackt in seinem von einer zwei Meter hohen Mauer umgebenen Vorgarten. Die Aufnahme der Kamera zeigte jedoch durch einen ungünstigen Winkel nicht nur seine Rückseite, sondern auch Hausnummer und Straßennamen. In der Folge wurde das Bild in lokalen Medien verbreitet. Der Betroffene, ein Polizist, gab an, Ziel von Spott und Hohn geworden zu sein.
Gericht widerspricht früherem Urteil
Eine erste Klage war 2023 abgewiesen worden. Damals hieß es, der Mann sei selbst schuld, weil er sich „unangemessen“ im Garten aufgehalten habe. Auch Google argumentierte, die Mauer sei nicht hoch genug gewesen, um als Sichtschutz zu gelten.
Das Berufungsgericht sah das anders: Der Mann sei nicht an einem öffentlichen Ort gewesen, sondern innerhalb der Grenzen seines Hauses. Der Zaun sei höher als der Durchschnittsmensch. Es handle sich eindeutig um ein „willkürliches Eindringen in das Leben eines anderen Menschen“.