Karl-Heinz Grasser hat ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt. Der ehemalige Finanzminister will seine Insolvenz über das Bezirksgericht Kitzbühel abwickeln. Das Gericht prüft nun, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Eröffnung des Verfahrens wird frühestens kommende Woche erwartet. Hintergrund ist die rechtskräftige Verurteilung Grassers in der Buwog-Affäre, die der Oberste Gerichtshof Ende März bestätigt hat. Neben einer vierjährigen Freiheitsstrafe muss Grasser mit seinen Mitverurteilten rund zehn Millionen Euro Schadensersatz an die Republik zahlen – zuzüglich Zinsen.
Die Republik erlitt diesen Schaden durch unrechtmäßige Provisionszahlungen beim Verkauf der Bundeswohngesellschaften, darunter auch die Buwog. Grasser haftet solidarisch mit Walter Meischberger und Karl Petrikovics. Solidarisch bedeutet: Jeder von ihnen kann für die gesamte Summe haftbar gemacht werden. Da Meischberger bereits in Privatinsolvenz ist, dürfte eine Rückforderung durch ihn ausscheiden. Damit bliebe voraussichtlich Petrikovics als einziger zahlungsfähiger Mitschuldiger übrig.
Welche Chancen hat Grasser, sich seiner Schulden zu entledigen?
Grasser haftet persönlich für seine Schulden – unabhängig vom Vermögen seiner Ehefrau Fiona Swarovski oder der Familie. Über das Schuldenregulierungsverfahren kann er den Gläubigern einen Zahlungsplan vorlegen. Er bietet darin an, eine bestimmte Summe innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu begleichen. Die Gläubiger stimmen über diesen Plan ab. Entscheidend ist dabei nicht nur die Anzahl, sondern auch das Gewicht der Forderungen. Da die Republik Österreich mit etwa 13 Millionen Euro die größte Forderung hat, wird sie eine zentrale Rolle spielen.
Wird der Plan angenommen, kann Grasser durch eine sogenannte Restschuldbefreiung von seinen Verbindlichkeiten dauerhaft entlastet werden. Lehnt die Mehrheit der Gläubiger den Plan ab, folgt ein Abschöpfungsverfahren. Dabei gibt es entweder einen dreijährigen Tilgungsplan oder einen fünfjährigen Abschöpfungsplan. Doch: Da Grassers Schulden aus einer vorsätzlichen Straftat stammen, ist laut Insolvenzordnung keine Restschuldbefreiung möglich. In diesem Fall müsste er die Schulden vollständig begleichen. Theoretisch könnte jedoch auch eine dritte Person die Zahlungen für ihn übernehmen.
Auch andere Verurteilte sind insolvent – doch der Strafvollzug rückt näher
Nicht nur Grasser ist insolvent. Auch Mitverurteilte wie Walter Meischberger und Peter Hochegger meldeten Privatkonkurs an. Hochegger bot seinen Gläubigern 2020 eine Rückzahlungsquote von nur 0,15 Prozent an. Da dieser Zahlungsplan abgelehnt wurde, läuft seit Herbst 2024 ein Abschöpfungsverfahren gegen ihn. Ein solches Verfahren berücksichtigt auch spätere Vermögenszuwächse, die Gläubiger könnten dadurch mehr erhalten.
Im Strafverfahren geht es nun ebenfalls in die entscheidende Phase. Der Oberste Gerichtshof hat sein schriftliches Urteil am Montag zugestellt. Es umfasst 212 Seiten. Der Akt wird nun zurück an das Erstgericht übermittelt – das Wiener Straflandesgericht. Dort folgt als nächster Schritt die Aufforderung zum Haftantritt. Die Verurteilten haben ab Erhalt vier Wochen Zeit, um ihre Haft anzutreten. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Antrag auf Haftaufschub möglich. Für Grasser und seine Mitverurteilten wird es damit nun ernst.