Ein Ukrainer verlor seine österreichische Staatsbürgerschaft, weil er bei der Verleihung die Bundeshymne nicht sang. Die Zeremonie fand im Oktober in Baden statt. Dort weigerte sich der Mann, das Lied aus religiösen Gründen mitzusingen. Die Landesregierung widerrief daraufhin die Verleihung.
Der Mann legte Beschwerde gegen den Entzug ein. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte jedoch die Entscheidung. Es betonte, dass der Gesang der Hymne gesetzlich vorgeschrieben sei. Ausnahmen seien nur bei schwerwiegenden Hindernissen wie Stimmlosigkeit möglich.
Gericht sieht Risiko für Gesellschaft
Das Gericht bezweifelte die Loyalität des Mannes zur Republik. Es sah seine Haltung als möglichen Widerspruch zum Staatsverständnis. Laut Urteil könne eine solche Gesinnung die öffentliche Ordnung gefährden. Der Mann verglich das Hymnensingen mit Götzendienst, was ihm laut Bibel verboten sei.
Die Richter verwiesen auf den klaren Gesetzesrahmen bei Einbürgerungen. Wer sich diesem verweigere, erfülle die Bedingungen für die Verleihung nicht. Damit bleibe der Entzug rechtskräftig und gerechtfertigt.
Politik betont Pflicht zur Integration
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) begrüßte das Urteil. Auf Facebook erklärte sie, das Singen der Hymne sei Teil eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Wer dies ablehne, beweise mangelnde Verbundenheit mit Österreich.
Auch Landesrat Martin Antauer (FPÖ) unterstützte die Entscheidung. Er betonte, die Staatsbürgerschaft sei keine Selbstverständlichkeit. Nur wer Österreichs Werte anerkenne, könne eingebürgert werden. Das Singen der Hymne zeige diesen Respekt.