KI-Haftungsrichtlinie Europäische Kommission: Die Europäische Kommission hat die KI-Haftungsrichtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm 2025 gestrichen, da die Verhandlungen keine Fortschritte machen.
Trotz dieser Entscheidung sprach sich der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments am Dienstag dafür aus, weiter an einer Haftungsregelung für künstliche Intelligenz zu arbeiten. Die Kommission wollte den Vorschlag zurückziehen, doch IMCO-Abgeordnete drängen auf eine Fortsetzung der Diskussion.
Ein Parlamentssprecher erklärte, dass politische Koordinatoren aus verschiedenen Fraktionen daran arbeiten, die Richtlinie auf der Agenda zu halten. Der Rechtsausschuss (JURI), der die Parlamentsarbeit zu diesem Thema steuert, hat jedoch noch keine Entscheidung getroffen.
Kommission lässt Hintertür für neue Verhandlungen offen – KI-Haftungsrichtlinie Europäische Kommission
In ihrem Arbeitsprogramm für 2025 erklärte die Europäische Kommission, dass sie die KI-Haftungsrichtlinie aussetzen werde, da keine Einigung absehbar sei. Sie signalisierte jedoch, dass das Thema weiter behandelt werden kann, wenn Parlament und EU-Rat sich darauf verständigen.
Obwohl die Kommission angekündigt hat, die Richtlinie zu verwerfen, ist eine formelle Rücknahme bislang nicht erfolgt.
Die KI-Haftungsrichtlinie wurde 2022 zusammen mit dem KI-Gesetz vorgeschlagen, das künstliche Intelligenz anhand ihres Risikopotenzials regulieren soll. Ziel ist es, bestehende Vorschriften zu modernisieren und den Verbraucherschutz in der EU einheitlich zu gestalten.
Gesetzgeber uneinig über die Notwendigkeit zusätzlicher Regeln
Die Entscheidung der Kommission hat innerhalb des Europäischen Parlaments unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.
Axel Voss, der deutsche Abgeordnete, der die KI-Haftungsrichtlinie betreut, nannte den Rückzug eine „strategische Fehlentscheidung“. Sein Parteikollege Andreas Schwab von der Europäischen Volkspartei hingegen befürwortete den Schritt.
Schwab erklärte, dass zuerst das KI-Gesetz, das 2024 in Kraft tritt, umgesetzt werden müsse. „Die Gesetzgebung muss erst einmal wasserdicht sein“, sagte er. „Wir sollten das KI-Gesetz genau beobachten und in zwei Jahren entscheiden, ob neue Haftungsregeln nötig sind.“
Abgeordnete der Mitte-Links-Fraktion äußerten sich kritisch. Marc Angel, luxemburgischer Parlamentarier, sprach für den italienischen MEP Brando Benifei, Mitberichterstatter des KI-Gesetzes, und bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „enttäuschend“.
„Harmonisierte Haftungsregeln hätten gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Verbrauchern Schutz geboten, wenn KI-Systeme Schäden verursachen“, sagte Benifei.
Kim van Sparrentak (Grüne) kritisierte ebenfalls den Rückzug. Ihrer Meinung nach zeige dieser Schritt ein „mangelndes Verständnis für den ursprünglichen Zweck der Richtlinie“. „Es geht nicht darum, Unternehmen zu bestrafen – es geht darum, Verbraucher und KMU zu schützen“, erklärte sie.
Industrie und Verbraucherverbände zeigen unterschiedliche Reaktionen
Die Streichung der Richtlinie wird von Unternehmen und Verbraucherschutzorganisationen unterschiedlich bewertet.
Tech-Industrievertreter argumentieren, dass die aktualisierte Produkthaftungsrichtlinie (PLD) bereits alle relevanten Haftungsfragen regelt. Verbraucherschützer hingegen fordern zusätzliche Vorschriften und befürworten die geplante KI-Haftungsrichtlinie.
Eine Studie des Forschungsdienstes des Europäischen Parlaments, die im Januar im Rechtsausschuss (JURI) präsentiert wurde, zeigte potenzielle Lücken in der PLD auf. Große Sprachmodelle wie ChatGPT und Claude.ai könnten nicht vollständig unter bestehende Haftungsregelungen fallen, was rechtliche Unsicherheiten schafft.