Illegale Lieferungen per Post aus der Schweiz
Drei deutsche Männer betrieben einen professionellen Drogenhandel über das Darknet. Sie nutzten verschlüsselte Messenger für Bestellungen. Ihr Sortiment umfasste Kokain, Marihuana, Haschisch, Ecstasy und halluzinogene Pilze. Kunden bezahlten ausschließlich mit Kryptowährungen. Die Männer kauften die Drogen in Deutschland ein. Einer von ihnen schmuggelte die Ware per Auto in die Schweiz. Dort verschickten sie die Bestellungen per Post an Abnehmer.
Gericht verhängt Haftstrafen und Landesverweis
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte alle drei Täter wegen Drogendelikten. Der Hauptangeklagte erhielt 12 Jahre und 9 Monate Gefängnis. Die beiden Mitangeklagten bekamen 45 beziehungsweise 40 Monate Haft. Das Gericht verfügte zudem die Ausweisung aller drei Männer aus der Schweiz. Der Drogenwert belief sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Der Haupttäter muss dem Staat zusätzlich eine Million Franken abgeben. Er wurde auch wegen Geldwäscherei verurteilt, da Kryptowährungen zur Verschleierung genutzt wurden.
Tarnidentitäten, Testlabore und verdeckte Technik
Der Haupttäter behauptete, viele Verkäufe seien Scheintransaktionen für gute Bewertungen gewesen. Die Anklage widersprach: Der frühere Finanzexperte handelte äußerst präzise. Er pflegte seinen Online-Auftritt akribisch. Das Kokain ließ er mehrmals auf Reinheit testen. Die Polizei führte verdeckte Ermittlungen durch. In einer Basler Wohnung installierten Ermittler Mikrofone und Kameras. Diese diente als Umschlagplatz für die Drogen. Dort fanden geheime Durchsuchungen statt. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.