Walter Meischberger, Zweitangeklagter im BUWOG-Prozess, fordert erneut Haftaufschub. Sein Antrag lehnte das Gericht ab. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, berichtete „Der Standard“. Meischberger erhielt vom Obersten Gerichtshof eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe. Die Verurteilung wurde am 25. März rechtskräftig. Sein Freund Karl-Heinz Grasser trat am 2. Juni seine vierjährige Haft an.
Medizinisches Gutachten spricht gegen Aufschub
Meischberger stellte am 28. Mai beim Straflandesgericht Wien den Antrag auf Haftaufschub. Er führte gesundheitliche Probleme als Grund an. Die Justiz beauftragte daraufhin ein medizinisches Gutachten. Die Gutachterin fand keine ausreichenden Gründe für eine Haftverschiebung, so der Bericht.
Hoffnung auf elektronische Fußfessel
Meischberger kann gegen die Ablehnung seines Antrags noch Rechtsmittel einlegen. Er hofft auf eine Gesetzesänderung zur elektronischen Fußfessel. Diese Reform soll am 1. September in Kraft treten. Dann könnte Meischberger seine Haft zu Hause absitzen. Auch Grasser plant laut Anwalt Ainedter, einen Antrag auf Fußfessel zu stellen.