Alpinistin stirbt – Anwalt erhebt schwere Anschuldigungen
Im Jänner stirbt eine Alpinistin beim Aufstieg auf den Großglockner. Ihr Begleiter überlebt den Vorfall. Sein Anwalt kritisiert nun öffentlich das Vorgehen der Rettungskräfte. Die Hilfe sei viel zu spät angelaufen, sagte er in einer Stellungnahme.
Die Tiroler Polizei reagierte am Sonntag mit deutlichen Worten. Sie wies die Vorwürfe als unberechtigt zurück. Man sehe darin den Versuch, Polizisten gezielt in ein schlechtes Licht zu rücken.
Polizei spricht von gezielter Stimmungsmache
Die Einsatzkräfte seien laut Polizei frühzeitig aktiv geworden. Kritik diene allein verfahrenstaktischen Zwecken. Die betroffenen Alpinpolizisten hätten ihr Leben riskiert. Es sei nicht hinnehmbar, sie vor Abschluss des Verfahrens öffentlich zu belasten.
Beim ersten Hubschrauberüberflug am Abend sei kein Notfall erkennbar gewesen. Der Anwalt nennt erste Hilferufe kurz nach Mitternacht, einen weiteren um 3.30 Uhr. Die Rettung sei laut seiner Darstellung erst um 10.00 Uhr angekommen.
Einsatzkräfte handeln trotz schlechter Bedingungen
Die Polizei widerspricht der Darstellung des Anwalts entschieden. Man habe bereits Stunden vor dem Unglück eine Gefahr erkannt. Beamte versuchten mehrfach, mit den Alpinisten Kontakt aufzunehmen. Eine Telefonverbindung bestand, doch eine Reaktion blieb aus.
Trotz schlechten Wetters stieg ein Hubschrauber auf. Die Crew konnte Sichtkontakt herstellen. Doch die Bergsteiger gaben kein Notsignal. Sie wandten sich vom Helikopter ab.
Erst nach Mitternacht meldete sich der Überlebende telefonisch. In dem Gespräch wurde laut Polizei keine akute Notlage erwähnt. Eine sofortige Bergung war wetterbedingt nicht möglich.
Notruf führte erst später zur Rettung
Erst gegen 3.00 Uhr sprach der Mann klar von einer Notsituation. Ab diesem Zeitpunkt lief der Rettungseinsatz an. Das Team begann einen über fünfstündigen Aufstieg zum Einsatzort.
Gegen den 36-jährigen Mann wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt. Sein Anwalt sieht keine strafrechtliche Schuld. Die Polizei verweist auf das laufende Verfahren, das alle Fragen klären soll.