Ab heute tritt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Hersteller und Anbieter dazu, digitale Produkte und Dienste barrierefrei zu gestalten. Ziel ist, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderung – einen gleichwertigen Zugang zu modernen Technologien zu ermöglichen.
Blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Personen sollen Geräte und Anwendungen wie Laptops, Onlineshops oder Bankdienste einfacher nutzen können. Auch ältere Menschen profitieren von den verbesserten Standards.
Viele Bereiche betroffen, neue Regeln für Hersteller
Das Gesetz erfasst zahlreiche Produkte und Dienste: PCs, Smartphones, Smart-TVs, E-Books, Fahrkartenautomaten, Zahlungsterminals, Websites, Onlineshops und Onlinebanking. Nur wer Barrierefreiheit einhält, darf diese Produkte im EU-Binnenmarkt anbieten oder mit dem CE-Zeichen versehen.
Damit wird sichergestellt, dass digitale Lösungen allen Nutzergruppen offenstehen. Das Sozialministerium betont die Bedeutung dieser Regelung für mehr Selbstständigkeit und Teilhabe im Alltag.
Ausnahmen schützen Kleinbetriebe vor Überlastung
Für kleine Betriebe gelten Ausnahmen. Kleinstunternehmen, die nur Dienstleistungen anbieten, müssen die Anforderungen nicht vollständig erfüllen. Firmen, die Produkte produzieren oder handeln, erhalten Erleichterungen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Bei Verstößen drohen hohe Strafen: Je nach Firmengröße und Verstoßart bis zu 80.000 Euro. Sozialministerin Korinna Schumann erklärt, das Gesetz stärke sowohl den Binnenmarkt als auch das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen.