Nach dem Ministerrat am Mittwochvormittag verkündete die Regierung deutliche Verschärfungen im Waffenrecht. Besonders gefährliche Schusswaffen dürfen künftig nur noch von Personen ab 25 Jahren erworben werden – zuvor lag das Mindestalter bei 21. Die bisherige „Abkühlphase“ von drei Tagen beim Kauf von Gewehren steigt auf vier Wochen.
Tauglichkeitsprüfung durch Bundesheer wird relevant für Waffenzugang
Laut Kanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger erhält die Waffenbehörde künftig Zugang zu Daten der Stellungskommission. Wer vom Bundesheer als untauglich gilt, darf auch privat keine Waffe mehr besitzen. Dies kann zu einem Waffenverbot von bis zu zehn Jahren führen. Für qualifizierte Gruppen wie Jäger oder Sportschützen bleiben die bestehenden Regeln bestehen.
Psychologische Hilfe und soziale Medien im Fokus
Vizekanzler Babler betonte die Bedeutung von Social-Media-Regeln. Er sieht diese Plattformen als Orte möglicher Radikalisierung. Die Regierung plant daher strengere Auflagen – sowohl national als auch international. Babler nannte die Anhebung des Waffen-Mindestalters auf 25 einen „Meilenstein“. Zudem denkt die Regierung über eine Neustrukturierung der bisherigen Waffen-Kategorien A, B und C nach.
Für psychologische Betreuung und Unterstützungsmaßnahmen richtet die Regierung einen Hilfsfonds ein. Dieser wird mit 20 Millionen Euro ausgestattet und soll auch Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit dem Amoklauf stehen.