Ein 73-jähriger Mann bringt mit einer Bombendrohung die Herbstmesse Solothurn zum Stillstand. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilt ihn zu 22 Monaten Gefängnis wegen Schreckung der Bevölkerung und weiterer Delikte.
Panik an der HESO wegen Drohung
Am 26. September 2024 findet die Polizei in Solothurn einen handgeschriebenen Zettel am Polizeiposten. Darin steht, auf dem Gelände der Herbstmesse seien ferngezündete Splitterbomben versteckt. Die Polizei reagiert umgehend und lässt Sprengstoffspürhunde das Areal durchsuchen. Die Tore der Messe bleiben mehrere Stunden geschlossen. Besucher und Aussteller müssen warten. Die Polizei findet keine Bomben, doch die Angst bleibt.
Neun Monate später steht der 73-Jährige vor Gericht. Er gesteht die Tat. Das Gericht verurteilt ihn zu 22 Monaten Haft, 180 Tagessätzen zu je 30 Franken und einer Busse von 2000 Franken.
Prozess geprägt von Störungen
Der Angeklagte erscheint nicht zur Urteilsverkündung. Während des Prozesses stört er wiederholt mit Zwischenrufen und lautem Geschrei. Die Richterin weist ihn mehrfach des Saales. Er bezeichnet sich als Opfer der Justiz und beklagt, dass seine vielen Strafanzeigen ignoriert würden.
Sein Anwalt beschreibt ihn als wütenden Bürger, der laut ist, aber keine Gefahr darstellt. Er habe nie jemanden verletzt. „Hunde, die bellen, beissen nicht“, so der Verteidiger.
Verteidigung fordert Nachsicht
Die Verteidigung argumentiert, die Drohung sei nicht ernst gemeint gewesen. Solche Warnungen stammen oft von Verwirrten. Die Polizei habe sofort erkennen müssen, dass keine echte Gefahr bestand. Eine bedingte Geldstrafe wäre ausreichend gewesen.
Staatsanwaltschaft warnt vor Verharmlosung
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass in Zeiten von Anschlägen Drohungen ernst zu nehmen sind. Der Mann habe Angst in der Bevölkerung geschürt. Das müsse bestraft werden. Das Gericht stimmt zu und betont, dass die Tat nicht bestritten wurde. Eine Verurteilung wegen Schreckung der Bevölkerung sei gerechtfertigt.
Therapie angeordnet wegen psychischer Probleme
Neben der Haftstrafe ordnet das Gericht eine stationäre Therapie an. Ein Gutachten bescheinigt dem Mann wahnhafte Störungen und Verfolgungswahn. Die Experten sehen ein hohes Risiko für gefährliche Eskalationen. Die Richterin betont den Schutz der Bevölkerung. Der Angeklagte lehnt die Therapie ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.