Die italienische Regierung verabschiedete ein Dekret zur Ausweitung der Nutzung albanischer Migrationszentren.
Künftig bringt Italien auch abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebebescheid in zwei albanische Einrichtungen.
Die Zentren in Gjader und Shëngjin sollen neben Seenotgeretteten nun auch Migranten aus Italien aufnehmen.
Zuvor nutzten die Behörden die Anlagen nur zur Erstaufnahme von Geflüchteten aus internationalen Gewässern.
Piantedosi kündigt Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen an
Innenminister Matteo Piantedosi erklärte am Freitag die neuen Vorgaben auf einer Pressekonferenz.
Er betonte, dass Italien nun Migranten direkt von eigenem Staatsgebiet in die Zentren verlegen könne.
„Das Protokoll bleibt gleich, aber wir ergänzen neue Aufgabenbereiche“, sagte er.
„So verhindern wir, dass die Anlage in Gjader brachliegt“, fügte Piantedosi hinzu.
Die Maßnahme soll das 800-Millionen-Euro-Projekt wieder in Bewegung bringen.
Gerichtsurteile und Kritik behinderten Umsetzung
Seit Oktober 2023 behinderten rechtliche Einwände den Betrieb der albanischen Einrichtungen.
Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Projekt als gefährlich und rechtswidrig.
Dreimal lehnten italienische Gerichte die Anerkennung der Überstellungen ab.
In allen Fällen kehrten die betroffenen Personen noch am selben Tag nach Italien zurück.
Regierung nutzt EU-Politik für Rückführungsoffensive
Melonis Regierung sieht im neuen Dekret eine Chance zur Stärkung ihrer Migrationspolitik.
Der Schritt folgt einem EU-Vorschlag zur Einrichtung externer Rückführungszentren.
Demnach soll ein EU-Staat Abschiebungen im Namen eines anderen vollziehen können.
Nur 20 % der Ausreisepflichtigen verlassen tatsächlich die EU, so die Kommission.
Italien will mit dem neuen Modell Abschiebungen wirksamer gestalten.
Brüssel prüft Rechtmäßigkeit albanischer Lösung
Der Europäische Gerichtshof wird im Sommer ein Urteil über die Zentren in Albanien fällen.
Das Urteil entscheidet, ob die Praxis mit europäischem und internationalem Recht vereinbar ist.
Italien hofft auf grünes Licht für den dauerhaften Betrieb beider Einrichtungen.
Staatsangehörigkeitsrecht wird für Nachfahren strenger
Ein weiteres Gesetz verschärft den automatischen Anspruch auf italienische Staatsbürgerschaft.
Künftig erhalten nur Nachfahren bis zur zweiten Generation das Recht auf Staatsangehörigkeit.
Mindestens ein Eltern- oder Großelternteil muss in Italien geboren sein.
Außenminister Antonio Tajani erklärte, die Regierung wolle Missbrauch und „Passhandel“ verhindern.
Gleichzeitig betonte er, dass echte Nachkommen weiterhin Anträge stellen dürfen.
Zahl italienischer Staatsbürger im Ausland steigt deutlich
Zwischen 2014 und 2024 nahm die Zahl der im Ausland lebenden Italiener um 40 % zu.
Sie stieg von 4,6 auf 6,4 Millionen.
Die Behörden bearbeiten derzeit über 60.000 offene Anträge auf Staatsbürgerschaft.