Mord nach Spitalsentlassung – Schuldspruch einstimmig
Eine 30-jährige Frau wurde in Wien zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes tötete. Die Tat ereignete sich am 21. November 2024, nur wenige Schritte vor der Klinik Favoriten. Die Angeklagte gestand, das Kind auf den Boden geschleudert zu haben.
Die Geschworenen sprachen die Frau einstimmig schuldig. Das Gericht wertete die Brutalität der Tat und die Wehrlosigkeit des Opfers als besonders erschwerend. Mildernd wirkten ihre bisherige Straffreiheit, ein offenes Geständnis und psychische Belastungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mutter schildert inneren Ausnahmezustand
Nach eigenen Aussagen wickelte sie das Baby in eine Tagesdecke, ein Papiersackerl und einen Müllsack. Als es zu weinen begann, habe sie sich überfordert gefühlt. In einem Zustand emotionaler Überlastung tötete sie das Kind.
„Ich war wie ferngesteuert“, sagte die Angeklagte. Ursprünglich habe sie geplant, das Baby nur draußen abzulegen. Das Schreien des Kindes löste jedoch eine Panikreaktion in ihr aus.
Angst, Scham und verdrängte Schwangerschaft
Die Frau bemerkte ihre Schwangerschaft erst im Juli 2024. Zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis zu den Eltern und dem Kindsvater zerrüttet. Ein legaler Abbruch war nicht mehr möglich.
Sie teilte ihr Geheimnis niemandem mit – nur der Lebensgefährte wusste Bescheid. Am 14. November brachte sie ein gesundes Mädchen zur Welt. Als die Entlassung aus dem Krankenhaus näher rückte, geriet sie laut Staatsanwältin in Panik. Nach der Tötung gab sie sich ahnungslos und meldete eine fingierte Entführung. Am Tag darauf entdeckte die Polizei den leblosen Körper im Müllcontainer.
Gutachter: Täterin war voll zurechnungsfähig
Der psychiatrische Sachverständige stellte volle Schuldfähigkeit fest. Die Frau habe gewusst, dass ihr Handeln falsch war. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gab es nicht.
Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einer emotional überwältigten Frau, die nicht rational handelte. Die Angeklagte habe das Kind geliebt und keine Tötungsabsicht verfolgt. Der Vater des Babys bestritt viele Aussagen der Frau. Seine Eltern hätten sich auf das Enkelkind gefreut, ein Zimmer war vorbereitet. Er selbst hatte Mutter und Kind täglich besucht und wollte sie am Tattag nach Hause bringen.