Schuldspruch wegen sexueller Nötigung – zwei weitere Anklagepunkte offen oder abgewiesen
Harvey Weinstein, einst einer der mächtigsten Männer Hollywoods, wurde am Mittwoch im New Yorker Wiederaufnahmeverfahren wegen eines schweren Sexualdelikts schuldig gesprochen. Die Jury verurteilte ihn wegen erzwungener Oralsexhandlung an Miriam Haley im Jahr 2006. In zwei weiteren Fällen – gegen Kaja Sokola (ebenfalls 2006) und Jessica Mann (2013) – konnte sich die Jury nicht einheitlich einigen oder sprach ihn frei. Damit endet der Prozess mit einem gemischten Urteil, das sowohl den Anklägerinnen als auch Weinstein teilweise Genugtuung bringt.
Die ursprüngliche Verurteilung Weinsteins im Jahr 2020 galt als Wendepunkt der #MeToo-Bewegung, wurde jedoch 2024 wegen juristischer Fehler aufgehoben. Der aktuelle Schuldspruch ist daher ein bedeutendes Signal – wenn auch mit Einschränkungen.
Jury unter Druck – Vorwürfe über Einschüchterung im Beratungsraum
Die fünfte Tag der Beratungen verlief turbulent: Der Jury-Vorsitzende äußerte in einer vertraulichen Sitzung, er fühle sich durch andere Jurymitglieder unter Druck gesetzt und sogar bedroht. Ein Kollege habe gesagt: „Ich warte draußen auf dich“, berichtete Richter Curtis Farber später. Weinsteins Anwalt beantragte daraufhin erneut vergeblich einen Mistrial, also einen Abbruch des Verfahrens, wegen mangelndem Schutz des Geschworenen. Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Der Juror sei lediglich „stur“ gewesen, nicht eingeschüchtert.
Zeugenaussagen erneut geprüft
Während die Spannungen in der Jury zunahmen, hörte die zwölfköpfige Jury erneut die Aussage von Jessica Mann. Sie hatte geschildert, 2013 in einem Hotelzimmer in Manhattan von Weinstein vergewaltigt worden zu sein. Die Jury, bestehend aus sieben Frauen und fünf Männern, bat wiederholt um eine Wiederholung zentraler Aussagen aus dem Verfahren.
Weinstein, heute 73 Jahre alt, plädiert weiterhin auf nicht schuldig und beteuert, nie jemanden sexuell missbraucht zu haben. Seine Anwälte bezeichneten die Anklägerinnen als karriereorientierte Opportunistinnen, die seine Zuwendungen freiwillig angenommen hätten.
Ausblick
Die Entscheidung über das dritte Verfahrenselement steht noch aus. Sollte die Jury auch hier scheitern, droht ein weiterer Prozess. Der jetzige Schuldspruch wegen schwerer sexueller Nötigung jedoch könnte Weinsteins Strafmaß entscheidend verschärfen. Für viele Beobachter bleibt der Fall ein Symbol für die langfristigen und komplexen Folgen von Machtmissbrauch – und für den mühsamen Weg zur Gerechtigkeit.