Das Gericht in Wiener Neustadt verurteilte am Freitag einen 18-Jährigen zu zwei Jahren unbedingter Haft. Er gilt als Bekannter des sogenannten „Swift-Attentäters“. Das Gericht befand ihn schuldig, einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation anzugehören. Er verbreitete Propagandamaterial des Islamischen Staates (IS) und ehrte den Attentäter von Wien, der im November 2020 vier Menschen erschoss. Der Angeklagte gab seine Schuld überwiegend zu.
Keine Verwicklung in Anschlagspläne gegen Taylor-Swift-Konzert
Die Anklage bezog sich nicht auf eine mögliche Beteiligung an Anschlagsplänen gegen das Taylor-Swift-Konzert im Wiener Happel-Stadion. Sein Verteidiger stellte klar, dass sein Mandant nicht der engste Freund des 20-Jährigen war, der den Anschlag geplant haben soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen diesen Mann. „Mein Mandant gehörte nur zu einem größeren Freundeskreis“, sagte der Anwalt.
Angeklagter zeigt Reue und Einsicht vor Gericht
Seit seiner Festnahme zwei Tage vor dem Konzert sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Vor Gericht zeigte er Reue: „Ich sehe meine Taten als Fehler. Ich bin froh, hier zu sein. Ich habe eine Tochter und nehme mein Leben ernster.“ Ein Video zeigt ihn in der gleichen Pose wie der Attentäter kurz vor der Tat. Er sagte, die Pose habe er unbewusst eingenommen und verurteile solche Taten. Nur dem Treueschwur auf den IS-Kalifen bekannte er sich nicht schuldig, weil er kein Arabisch spreche.
Radikalisierung durch Umfeld – IS als „Droge“
Der Angeklagte erzählte, er habe 2022 zum Islam konvertiert und zuvor streng gelebt. Er habe seiner Frau die Vollverschleierung mit Handschuhen vorgeschrieben. Heute wolle er so leben wie andere Muslime in Österreich, die keine Terroristen sind. Auf die Frage nach seiner Radikalisierung erklärte er, diese sei durch sein Umfeld entstanden. „Jetzt bin ich davon weg“, sagte er. Sein Anwalt verglich den IS mit einer Droge, von der sich der Mandant befreien musste.
Positives Zeugnis vom Deradikalisierungsverein
Ein Vertreter des Vereins DERAD, der den 18-Jährigen seit Ende letzten Jahres betreut, lobte dessen ehrliche Haltung. Der Angeklagte habe seine früheren extremistischen Ansichten offen dargelegt. Bei ihm fanden sich Sticker, die dem IS oder al-Qaida zugeordnet werden. Solche Inhalte sind strafbar. Eine Garantie für eine vollständige Entradikalisierung gebe es nicht. Entscheidend sei, in welchem Umfeld er sich nach der Haft bewege.
Staatsanwalt nennt Fall ein trauriges Beispiel für Jugendradikalisierung
Der Staatsanwalt bezeichnete den Angeklagten als trauriges Beispiel für die zunehmende Radikalisierung Jugendlicher in Österreich. Die IS-Mitgliedschaft belegten gefundene Gegenstände und Chatverläufe. „Er ist da reingerutscht und gesteht vieles“, so die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger ergänzte, soziale Medien hätten die Radikalisierung verstärkt. Jugendliche in dem Alter seien besonders anfällig. In der Tewhid-Moschee habe sich der Angeklagte mit Gleichgesinnten getroffen.
Keine enge Freundschaft zum mutmaßlichen Attentäter
Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe keine enge Freundschaft zu dem 20-Jährigen gehabt, der den Anschlag auf das Swift-Konzert geplant haben soll. Das große Medieninteresse am Prozess sei daher nicht gerechtfertigt. Die Vorwürfe gegen den 18-Jährigen beziehen sich nicht auf Anschlagspläne.
Keine Hinweise auf Beteiligung an Anschlagsplänen gegen Swift-Konzert
Die Anklageschrift nennt keine Beweise für eine Beteiligung des 18-Jährigen an Anschlagsplänen gegen das Taylor-Swift-Konzert. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant habe zwar beim Bühnenaufbau geholfen, aber aus beruflichen Gründen, nicht aus terroristischen Motiven.
Der Fall zeigt die große Herausforderung, die Radikalisierung Jugendlicher in Österreich zu bekämpfen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten klar, lässt aber auch Hoffnung auf eine positive Entwicklung nach der Haft.