Erste Lizenzen vergeben – Hanfshops schlagen Alarm wegen drohender Monopolisierung
In Österreich dürfen Trafiken ab Ende Juli legal Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent verkaufen. Das Finanzministerium bestätigte am Dienstag, dass die ersten Genehmigungen für Tabakgroßhändler vorliegen. Damit kann der Vertrieb von sogenanntem “leichteren” Cannabis offiziell starten.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hatte zuvor klargestellt, dass diese Produkte als Tabakwaren zu gelten haben. Dadurch fallen sie automatisch unter das Tabakmonopolgesetz – was bedeutet: Nur Trafiken dürfen sie verkaufen.
Strikte Vorgaben wie bei Zigaretten
Für den Verkauf gelten dieselben Bestimmungen wie bei klassischen Tabakwaren. Verpackungen müssen Warnhinweise enthalten, Onlinehandel ist nicht erlaubt, und die Altersbeschränkungen sind strikt einzuhalten.
Hanfbranche fühlt sich ausgebootet
Der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) sieht die Existenz zahlreicher Hanffachgeschäfte gefährdet. Ein vom Verband beauftragtes Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer kommt zu dem Schluss: Eine Einbeziehung von Hanf in das Tabakmonopol sei weder verfassungskonform noch europarechtskonform – und verstoße zudem gegen die Erwerbsfreiheit.
Das Finanzministerium wies die Argumentation jedoch zurück. Die Rechtslage bleibe durch das Gutachten unberührt. Der Cannabis-Verband kündigte an, notfalls rechtlich dagegen vorzugehen.