In Bayern haben erstmals drei Cannabis Social Clubs (CSC) eine offizielle Genehmigung erhalten. Die Anbauvereinigungen in den Landkreisen Rosenheim, Bad Kissingen und Freising dürfen nun gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Der Freistaat vollzieht damit eine Kehrtwende unter rechtlichem Druck, will aber weiter eine harte Linie fahren.
Umsetzung des Bundesrechts erzwingt Genehmigungen
Seit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen konsumieren und anbauen. Seit Juli können Clubs entsprechende Anträge stellen. Während viele Bundesländer schnell agierten, verzögerte sich der Prozess in Bayern deutlich.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits vor Monaten angekündigt, das Gesetz „äußerst restriktiv“ anzuwenden. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte nun, dass Bayern die Genehmigungen wegen „unvermeidbarer rechtlicher Vorgaben“ erteilen musste. Gleichzeitig kündigte sie eine intensive Überwachung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) an.
Strikte Auflagen bleiben bestehen
Trotz der Genehmigungen betont die bayerische Staatsregierung, dass an der restriktiven Linie festgehalten werde. Auf Volksfesten, in Biergärten sowie in bestimmten Parks bleibt der Konsum untersagt. Gerlach machte deutlich: „Unser Ziel bleibt die Rücknahme der Cannabislegalisierung.“
Sowohl Markus Söder als auch CDU-Chef Friedrich Merz hatten vor der Bundestagswahl angekündigt, die Legalisierung sofort wieder aufheben zu wollen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde jedoch nur eine ergebnisoffene Überprüfung der neuen Regelung für Herbst 2025 vereinbart.
Erste Erfolge im Kampf gegen den Schwarzmarkt
Ein zentrales Ziel der Legalisierung war die Eindämmung des illegalen Handels mit Cannabis. Die aktuellen Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik zeigen bereits Erfolge: 2024 sank die Zahl der Rauschgiftdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 24,2 Prozent. Das Bundesinnenministerium plant, später im Jahr eine umfassende Analyse über die Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität vorzulegen.