Die Europäische Kommission leitete mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Österreich und fünf weitere Staaten verpassten die Frist zur Umsetzung eines elektronischen Zollsystems. Das System sollte bis Ende 2023 einsatzbereit sein. Es betrifft die vorübergehende Verwahrung im Luftverkehr und das nationale Einfuhrsystem. Laut EU-Kommission lieferten diese Länder nicht die erforderlichen Zolldaten über das digitale System SURV3. Die Mitgliedstaaten nutzten weiterhin alte Formate und unvollständige Datensätze.
EU rügt Österreich wegen Arbeitszeit und Sozialstandards
Die Kommission forderte Österreich auf, EU-Vorgaben zur Arbeitszeit einzuhalten. Österreichs Gesetze bieten Beschäftigten bei Post und Telekom zu wenig Schutz. Die Kritik betrifft Ruhezeiten, Krankenstand, Urlaubsvertretung und bezahlten Urlaub. Die Kommission leitete deshalb ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren ein. In allen Fällen erhielten die betroffenen Länder ein offizielles Aufforderungsschreiben. Die Staaten müssen nun innerhalb von zwei Monaten auf die Beanstandungen reagieren.
Weitere Klagen betreffen Donaurecht und Umweltprüfung
Die EU-Kommission klagte Österreich, Deutschland und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Vorwurf: Die Länder verletzten EU-Recht durch ihr Abstimmungsverhalten in der Donau-Kommission. 2021 stimmten sie für die Anerkennung von Schiffsbesatzungsdokumenten außerhalb der EU-Rechtsvorschriften. Zusätzlich verwarnte Brüssel Österreich und Ungarn wegen Mängeln bei der Umsetzung der UVP-Richtlinie. Diese verlangt Umweltprüfungen vor großen Bauprojekten. Die EU kritisierte, dass Österreichs Gesetz keine ausreichende Prüfung der Umweltauswirkungen gewährleistet.