Grundgesetzänderungen ermöglichen höhere Staatsverschuldung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die für Dienstag angesetzte Sondersitzung zum Milliardenpaket abgewiesen. In seiner Entscheidung vom Montag erklärte das Gericht, dass keine ausreichenden Gründe für eine einstweilige Anordnung vorliegen.
Die geplanten Verfassungsänderungen sollen es der neuen Bundesregierung ermöglichen, eine bislang beispiellose Schuldenaufnahme zu tätigen. Gegen die kurzfristige Einberufung der Sondersitzung hatten sich Abgeordnete der AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Joana Cotar ausgesprochen.
Gericht verwirft wiederholt Einsprüche
Bereits am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht ähnliche Anträge abgelehnt. Damit bleibt es dem scheidenden Bundestag möglich, über mehrere Grundgesetzänderungen zu entscheiden. Vorgesehen ist eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie finanzielle Entlastungen für die Bundesländer. Zusätzlich soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen und Klimaneutralität bis 2045 geschaffen werden.
Bundesrat muss abschließend zustimmen
Die Union, SPD und Grünen erzielten vergangene Woche eine Grundsatzeinigung über die Gesetzesvorlagen. Für die geplanten Änderungen an den Grundgesetzartikeln 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Am Freitag muss außerdem der Bundesrat die Änderungen genehmigen. CSU und Freie Wähler kündigten an, dass Bayern zustimmen werde, womit eine Ablehnung in der Länderkammer nahezu ausgeschlossen ist.