FPÖ Klage gegen Tagespresse: Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied zugunsten der FPÖ Niederösterreich im Rechtsstreit mit der Satireplattform “Tagespresse”.
Das Gericht stellte fest, dass die Tagespresse durch bewusste Täuschung und Verwendung des FPÖ-Logos eine rechtswidrige Veröffentlichung begangen hat.
Am Freitag teilte die Landespartei mit, dass die FPÖ nun in allen Punkten recht bekommen habe.
Fake-Briefe an Wirtshäuser lösten den Streit aus
Der Konflikt begann im April 2023, als Fake-FPÖ-Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser geschickt wurden.
Die Schreiben verspotteten die “Wirtshausprämie” der FPÖ und erfanden eine “Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur”.
Die Briefe empfahlen eine “Panierquote” und eine “rot-weiß-rote Kinderkarte” mit Gerichten wie “Andreas-Hofer-Schnitzel” oder “Gabalier-Fleischlaberl”.
Hohe Kosten für die “Tagespresse” nach OGH-Urteil – FPÖ Klage gegen Tagespresse
Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien hatten zuvor zugunsten der “Tagespresse” entschieden.
Nach der außerordentlichen Revision entschied der OGH jedoch für die FPÖ und untersagte die Verwendung des FPÖ-Logos für solche Fake-Briefe.
Laut “Tagespresse” entstehen dadurch Kosten von 103.000 Euro, darunter 63.000 Euro für verpflichtende Veröffentlichungen in Printmedien.
FPÖ-Landesparteisekretär Alexander Murlasits sprach von einem “Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung” und kündigte an, weiterhin gegen Fake News vorzugehen.
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