Buwog-Korruptionsprozess vor dem OGH: Mehr als vier Jahre nach den Schuldsprüchen im Buwog-Korruptionsprozess wird der Oberste Gerichtshof (OGH) die Berufungen der Angeklagten prüfen.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, wurden 2020 für schuldig befunden. Sie legten Rechtsmittel gegen ihre Urteile ein, weshalb der OGH die Causa erneut behandelt.
Laut dem Standard sind Verhandlungstermine für den 20., 21., 24. und 25. März 2025 angesetzt. Falls triftige Gründe gegen diese Daten sprechen, sind Ersatztermine in der Karwoche vom 14. bis 17. April möglich.
Schuldsprüche nach langjährigem Verfahren
Die Korruptionsermittlungen in der Buwog-Affäre dauerten sieben Jahre, bevor im Dezember 2017 die Hauptverhandlung begann. Die Verfahren wurden unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker geführt.
Nach insgesamt 168 Verhandlungstagen sprach das Straflandesgericht Wien am 4. Dezember 2020 die Urteile aus.
- Karl-Heinz Grasser erhielt acht Jahre Haft
- Walter Meischberger wurde zu sieben Jahren verurteilt
- Peter Hochegger bekam eine sechsjährige Haftstrafe
Die Verurteilten zogen gegen diese Erstinstanz-Urteile vor den OGH, um eine Revision zu erwirken.
Mögliche Wiederholung einzelner Verfahrensteile
Die Generalprokuratur prüfte die Urteile und empfahl dem OGH im Mai 2024, die Schuldsprüche größtenteils zu bestätigen.
Allerdings forderte sie Ausnahmen, insbesondere bei Grassers Schuldspruch wegen Beweismittelfälschung. Sollte der OGH dieser Empfehlung folgen, müssten einige Verfahrensstränge neu aufgerollt werden.
Das endgültige Urteil könnte wesentliche Folgen für die Hauptangeklagten haben. Ob sich ihre Strafen verringern oder bestehen bleiben, wird sich nach den Verhandlungen im Frühjahr 2025 zeigen.
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