Italiens Verfassungsgericht entschied, dass zwei Frauen gemeinsam als Eltern eines Kindes eingetragen werden dürfen.
Die Richter urteilten, staatliche Stellen dürfen nicht nur die biologische Mutter als Elternteil anerkennen.
Sie erklärten, das Recht auf Elternschaft gelte für beide Frauen – auch für die nicht-biologische Mutter.
Diese hatte der künstlichen Befruchtung zugestimmt und sich zur Elternverantwortung bekannt.
Zuvor vermerkten viele Standesämter nur die biologische Mutter auf der Geburtsurkunde.
Die Partnerin musste das Kind danach durch ein Adoptionsverfahren rechtlich absichern.
Ein Gesetz aus dem Jahr 2004 hatte nur eingeschränkte Elternrechte vorgesehen.
Das Urteil stellte nun klar: Diese Praxis verletzt die Verfassung.
LGBTQ+-Organisationen feiern wegweisenden Beschluss
Aktivist:innen bezeichneten den Tag der Entscheidung als „historisch für die Bürgerrechte in Italien“.
Die Organisation „Regenbogenfamilien“ begrüßte das Urteil als überfälligen Fortschritt.
Sie betonte, dass Kinder von Geburt an zwei Eltern verdient hätten – auch wenn es zwei Mütter sind.
Die Gruppe forderte Politiker auf, die gesellschaftliche Realität endlich anzuerkennen.
„Wir existieren, und das Grundgesetz schützt uns“, erklärte die Organisation.
Konservative Gruppen reagierten empört.
Die Vereinigung „Pro Vita & Famiglia“ nannte das Urteil „unlogisch“ und sprach von einem „existentiellen Witz“.
Sie warnten vor einer Normalisierung gleichgeschlechtlicher Elternschaft auf Kosten der traditionellen Familie.
Regierung Meloni förderte bisher restriktive Familienpolitik
2023 verschärfte das Innenministerium die Umsetzung früherer Regelungen.
Es verpflichtete Standesämter erneut dazu, nur biologische Mütter zu registrieren.
Diese Maßnahme folgte dem Kurs der rechten Regierung unter Premierministerin Giorgia Meloni.
Melonis Kabinett forciert ein konservatives Familienbild und lehnt Leihmutterschaft kategorisch ab.
Italien verbietet seit 2004 Leihmutterschaft.
Zudem schränkt das Land künstliche Befruchtung stark ein.
2023 kriminalisierte die Regierung sogar Auslandsreisen für Leihmutterschaft.
Das neue Urteil ändert nichts an der Gesetzeslage zu Reproduktionsmedizin.
Es schützt jedoch das Recht von Kindern auf rechtlich anerkannte Eltern – unabhängig vom biologischen Status.